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Richtlinien der KV Hessen für die EDV-gestützte AbrechnungAktualisierung vom Februar 2012Die Online-Abrechnung ist seit dem Abrechnungsquartal 1/2011 bundesweit verbindlich. Der Übermittlungsweg der Abrechnungsdaten von der Praxis an die KV Hessen ist damit geregelt. Doch es gibt noch Einiges zu beachten:
Die Antworten finden Sie in den Richtlinien der KV Hessen für die EDV-gestützte Abrechnung, zu den Sie über diesen Link gelangen. Außerdem haben wir sie für Sie in der rechten Spalte zum Download bereit gestellt. Weitere zusätzliche Services zur Online-Abrechnung finden Sie unter diesem Link. |
21.02.2012 |