Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen - Wie rechnen Ärzte und Psychotherapeuten mit der KV Hessen ab?
Die wichtigsten Grundlagen für die Abrechnung von Ärzten und Psychotherapeuten sind der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und die Honoraravereinbarungen. Daneben gibt es eine Reihe von qualitätsgebundenen Abrechnungsgenehmigungen mit spezifischen Abrechnungsziffern der KV Hessen.
In dieser Rubrik haben wir alle Informationen zusammengestellt, die für Ihre Abrechnung wichtig sind.
02.06.2010
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