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EHV

Bei der KV Hessen besteht eine eigene Altervorsorge für niedergelassene Ärzte: Die Erweiterte Honorarverteilung (EHV).

Als einzige KV in Deutschland verfügt die KV Hessen über eine eigene Altersversorgung für die niedergelassenen Vertragsärzte - die EHV (Erweiterte Honorarverteilung).

An dem Umlagesystem sind derzeit rund 8.500 Ärzte als Einzahler und rund 5.600 Rentenempfäger beteiligt. Die Grundsätze der EHV werden durch die Vertreterversammlung der KV Hessen beschlossen. Die letzte Reform der EHV trat am 1. Juli 2006 in Kraft.

Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen der EHV, Informationen über die gesetzliche Grundlage sowie die Funktionsweise der EHV können Sie dem zum Download eingestellten pdf-Dokument entnehmen.

EHV-Fonds aufgelöst

Wichtige Informationen zu aktuellen Zahlungseingängen

Grundsätze der EHV

Die Grundsätze der EHV, gültig ab 01.07.2006, in der aktualisierten Fassung vom Mai 2010


30413 kvh de
27.08.2009
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