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Präoperative Leistungen bei ambulant durchzuführenden KataraktoperationenInformation zu info.doc Nr. 4 vom August 2010Im info.doc 4/2010 haben wir Sie darüber informiert, dass die Verträge zur integrierten Versorgung (IV-Verträge) generell sämtliche Begleitleistungen beinhalten. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Wie wir von operativ tätigen Augenärzten informiert wurden, beinhalten die IV-Verträge zu Katarakt-Operationen in Hessen keinen präoperativen Status. Dieser ist wie bei allen ambulanten Operationen gem. § 115b SGB V mit der Kennzeichnung "88115" über die KV Hessen abrechenbar.
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03.09.2010 |