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Präoperative Leistungen bei ambulant durchzuführenden Kataraktoperationen

Information zu info.doc Nr. 4 vom August 2010

Im info.doc 4/2010 haben wir Sie darüber informiert, dass die Verträge zur integrierten Versorgung (IV-Verträge) generell sämtliche Begleitleistungen beinhalten.

Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Wie wir von operativ tätigen Augenärzten informiert wurden, beinhalten die IV-Verträge zu Katarakt-Operationen in Hessen keinen präoperativen Status. Dieser ist wie bei allen ambulanten Operationen gem. § 115b SGB V mit der Kennzeichnung "88115" über die KV Hessen abrechenbar.

 

1000840 kvh de
03.09.2010
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