Präoperative Leistungen bei ambulant durchzuführenden Kataraktoperationen
Im info.doc 4/2010 haben wir Sie darüber informiert, dass die Verträge zur integrierten Versorgung (IV-Verträge) generell sämtliche Begleitleistungen beinhalten.
Dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Wie wir von operativ tätigen Augenärzten informiert wurden, beinhalten die IV-Verträge zu Katarakt-Operationen in Hessen keinen präoperativen Status. Dieser ist wie bei allen ambulanten Operationen gem. § 115b SGB V mit der Kennzeichnung "88115" über die KV Hessen abrechenbar.
03.09.2010
nach oben














