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Informationen zu belegärztlichen Leistungen vom 27.04.2007 - Verhandlungen mit den hessischen Krankenkassenverbänden gescheitert

Rundschreiben vom 27.04.2007

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatten sich im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitels 36 EBM zum 1. April 2007 auf eine Bundesempfehlung zur Vergütung belegärztlicher Leistungen verständigt. Diese sieht aus­drücklich vor, dass bei der auf Landesebene zu treffenden Vereinbarung über die Höhe der extrabudgetären Punktwerte --.der Verbesserung der Vergütung belegärztlicher Leistungen Rechnung zu tra­gen -.- ist. Ergänzend dazu geht die Bundesempfehlung zur Sicherstellung einer angemesse­nen Vergütung belegärztlicher Leistungen ausdrücklich von einem Mehrbe­darf in Höhe von ca. 74 Mio. Euro im gesamten Bundesgebiet aus. Selbst das Bundesgesund­heitsministerium hat diese Bundesempfehlung in einer schriftlichen Stellungnahme als sachge­recht und als mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehend bezeichnet.

Trotz allem waren die hessischen Krankenkassenverbände nicht in der Lage, diese klaren Vorgaben sachgerecht umzusetzen. Die seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in die Verhandlungen eingebrachte und ausführlich begründete Forderung nach einem Punktwert in Höhe von 5,11 Cent für die in der Bundesempfehlung genannten Leistungen wurde als deut­lich überhöht abgelehnt.

Ohne ein konkretes Gegenangebot vorgelegt zu haben, hatte die Kassenseite am 20. April 2007 die Verhandlungen für gescheitert erklärt.

Dies bedeutet, dass nun das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in Hes­sen schnellstmöglich die Vergütungshöhe für die belegärztlichen Leistungen festlegen muss. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen drängt darauf, dass eine entsprechende Entschei­dung in der für den 2. Mai 2007 anberaumten Schiedsverhandlung getroffen wird.

Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werden Sie umgehend informiert.

28693 kvh de
24.04.2007
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