Ambulantes Operieren: Schiedsamtsentscheidung für den Bereich AOK getroffen!
Das Schiedsamt für den Bereich AOK hat am 21. 06 2007 folgende Entscheidungen getroffen:
Alle Leistungen gem. § 115 b SGB V incl. der damit verbundenen Begleitleistungen werden extrabudgetär mit 4,7 ct. vergütet. Die Budgetbereinigung muss auf der Basis 2005 ebenfalls mit 4,7 ct. erfolgen.
Die belegärztlichen Leistungen nach Kap. 36 EBM werden mit 4,7 ct., die sonstigen belegärztlichen Leistungen mit 4,5 ct. ebenfalls extrabudgetär vergütet. Ddie Bereinigung erfolgt gem. Bundesempfehlung auf Basis der Jahre 2000-2004.
Weitere Informationen werden wir für Sie in Kürze auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.
27.08.2009
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