EBM: Der Abrechnungskatalog für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Abrechnungsgrundlage für die vertragsärztliche Versorgung. Die Rechtsverbindlichkeit des EBM ergibt sich aus § 87 SGB V. Danach bilden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen einen paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Dieser beschließt den EBM.
Die aktuelle Version des EBM vom 1. April 2011 finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über diesen Link.
EBM - Anhang 2:
Link zum aktuellen Anhang 2 des EBM (Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen nach OPS codiert)
05.04.2011
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