Sie befinden sich gerade im folgenden Pfad:

Prüfung und Regress

Ob Prüfwesen, Richtgrößen oder Praxisbesonderheiten - hier finden Sie die wichtigsten Informationen
Ansprechpartner Wirtschaftlichkeit- und Plausibilitätsprüfung

Zuständigkeiten ab 1. Januar 2008 und Organigramme zum Download als pdf-Datei

Richtgrößen 2009 - Arznei-, Heil- und Verbandmittel

Die Richtgrößen 2009 wurden als info.pharm-Rundschreiben der KV Hessen veröffentlicht

Richtgrößen 2008 - Arznei-, Heill- und Verbandsmittel

Die Richtgrößen 2008 wurden als info.pharm-Rundschreiben der KV Hessen publiziert

Richtgrößen 2007 - Arneimittel und Heilmittel

Arznei- und Heilmittelrichtgrößen 2007 in der Übersicht

Richtgrößen 2005: Arznei- und Verbandmittel

Übersicht der Arzneimittel-Richtgrößen, gültig für die die Zeit 01.01.2005 bis 31.12.2005

Richtgrößen 2005: Heilmittel

Übersicht der Heilmittel-Richtgrößen, gültig für die die Zeit 01.01.2005 bis 31.12.2005

Regressanträge: Nicht-verordnungsfähige Arzneimittel

Mit diesem Service möchten wir auf eine Reihe von Präparaten hinweisen, die nach Auffassung einiger Krankenkassen nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind. Hierzu liegen den Prüfgremien Anträge einzelner Kassen vor. Diese Zusammenstellung erfolgt ohne eigene inhaltliche oder rechtliche Wertung!

Plausibilitätsprüfung - Richtlinien ab 1. April 2005

hier zum Download im pdf-Format (53 KB). Im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 106 a Abs. 6 SGB V haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen auf Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen geeinigt. Die Richtlinien sind zum 1. April 2005 in Kraft getreten.

Urteil des Bundessozialgerichts zur Richtgrößenprüfung

Wurde eine wirksame Vereinbarung erst während eines Jahres veröffentlicht, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts die Prüfung hinfällig, Quelle: Ärzte-Zeitung vom 4. November 2005

Aktuelle Informationen zu Praxisbesonderheiten – Vorsorgliche Meldungen

Meldungen über Praxisbesonderheiten erst bei einem eingeleiteten Prüfverfahren einreichen


27.08.2009
nach oben


 

Das Web-TV der KVen

info.line

Sie haben noch Fragen?
Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr

Stichwörter

Prüfung, Prüfwesen, Regress,

Sitemap | Newsletter | Kontakt | Hilfe | Impressum