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Sonderregelungen für die vereinfachte Ausstellung von ÄBD-Ausweisen

Informationen zu Personengruppen, für die in der KV Hessen das vereinfachte Antragsverfahren für den ÄBD-Ausweis gilt

Für bestimmte Personengruppen kann die KV Hessen einen ÄBD-Ausweis nach einem vereinfachten Antragsverfahren ausstellen. Voraussetzung dafür sind lediglich die Vorlage von zwei Passfotos sowie der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.

Weiterhin werden die antragstellenden Ärzte darum gebeten, so bald als möglich an dem Organisiationsseminar für Bereitschaftsdienstärzte in Frankfurt teilzunehmen.

 

Die vereinfachte Reglung wird angewendet für: 

 

Ebenso bitten wir dringend zu beachten, dass Sie, durch die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Hessen, generell vepflichtet sind, sich als Mitglied bzw. Zweitmitglied (falls Sie bereits in einem anderen Ärztekammerbereich tätig sind) bei der Landesärztekammer Hessen anzumelden. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.laekh.de/aerzte/mitgliedschaft/anmeldung/index.html. Bei Fragen setzen Sie sich diesbezüglich bitte direkt mit der Landesärztekammer Hessen unter Tel: (0 69) 97672-170 oder E-Mail: meldewesen

 

34825 kvh de
07.03.2013
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