Sie befinden sich gerade im folgenden Pfad:

Rundschreiben der KV Hessen zur Neuordnung der ÄBD-Verwaltung

Rundschreiben der KV Hessen vom 17. März 2010 an alle im ÄBD tätige Ärzte zu den Änderungen ab 1. April 2010

RUNDSCHREIBEN

an alle Dienst ausübenden Ärztinnen und Ärzte
der Bereitschaftsdienstgemeinschaften in Hessen

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Anforderung von Vorauszahlungen, Garantiepauschalen, Sockelbeträgen etc.

VERÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL 2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die allermeisten von Ihnen erhalten für ihre Tätigkeit in den ärztlichen Bereitschaftsdiensten (ÄBD), neben dem normalen Honorar nach EBM (Quartals-Honorarabrechung), auch Vorauszahlungen, Garantiepauschalen, Sockelbeträge, Fallzuschläge, etc. Diese Zahlungen haben Sie gegenüber der jeweils zuständigen Standort der KVH bisher geltend gemacht. Hierfür gab es regional ganz unterschiedliche Verfahren, z.B. die direkte Abgabe von Abrechnungsscheinen, Dienstmitteilungen, Dienstmeldungen u.s.w. im Zuge der aktuellen, umfassenden Restrukturierung der KV Hessen (KVH PRO 2011) wird auch die Verwaltung der ärztlichen Bereitschaftsdienste neu organisiert und rationalisiert. Dabei wird nun auch das Verfahren, mit dem Sie diese Zahlungen anfordern, vereinheitlicht und zentralisiert.

Ganz wichtig: An den ganzen Vorauszahlungen, Garantie- und Dienstpauschalen, Sockelbeträge, Sonderzahlungen, Fallzuschläge etc. selbst, ändert sich nichts!

Was sich ändert, ist das Verfahren: Für die Bearbeitung dieser besonderen Zahlungen im ÄBD ist ab dem 1. April 2010 ausschließlich das Team unserer Bereitschaftsdienstverwaltung in Darmstadt zuständig. Bitte reichen Sie Abrechnungsscheine, Dienstmitteilungen etc. ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bei Ihrer bisherigen Standort ein!

Der weitaus größte Teil von Ihnen ist bereits seit vielen Jahren gewohnt, diese Zahlungen in Form von Dienstmitteilungen oder -meldungen anzufordern. Ihnen wird das beigefügte Formular daher ggf. nicht unbekannt vorkommen. Für einige ist dieses Verfahren bzw. die konkrete "Rechnungsstellung" jedoch neu. Daher hier eine kurze Erläuterung:

Fragen zu den ÄBD-Dienstnachweisen beantwortet Ihnen gerne das Team unserer Bereitschaftsdienstverwaltung in Darmstadt, Telefon: 06151 / 158-453. Dort werden Sie kompetente Ansprechpartner finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre KVH-Bereitschaftsdienstverwaltung

Anlage: Formular Bereitschaftsdienstnachweis

1000607 kvh de
31.03.2010
nach oben


 

KVH-Online

Das Web-TV der KVen

neuere Nachrichten


info.line

Sie haben noch Fragen?
Unsere info.line steht Ihnen zur Verfügung:
Tel: 069 79502-602
Fax: 069 79502-640
Sprechzeiten:
Mo., Di. und Do.
von 8 bis 17 Uhr
sowie Mi. und Fr.
von 8 bis 16 Uhr
Sitemap | Newsletter | Kontakt | Hilfe | Impressum