Rundschreiben der KV Hessen zur Neuordnung der ÄBD-Verwaltung
RUNDSCHREIBEN
an alle Dienst ausübenden Ärztinnen und Ärzte
der Bereitschaftsdienstgemeinschaften in Hessen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Anforderung von Vorauszahlungen, Garantiepauschalen, Sockelbeträgen etc.
VERÄNDERUNGEN ZUM 1. APRIL 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
die allermeisten von Ihnen erhalten für ihre Tätigkeit in den ärztlichen Bereitschaftsdiensten (ÄBD), neben dem normalen Honorar nach EBM (Quartals-Honorarabrechung), auch Vorauszahlungen, Garantiepauschalen, Sockelbeträge, Fallzuschläge, etc. Diese Zahlungen haben Sie gegenüber der jeweils zuständigen Standort der KVH bisher geltend gemacht. Hierfür gab es regional ganz unterschiedliche Verfahren, z.B. die direkte Abgabe von Abrechnungsscheinen, Dienstmitteilungen, Dienstmeldungen u.s.w. im Zuge der aktuellen, umfassenden Restrukturierung der KV Hessen (KVH PRO 2011) wird auch die Verwaltung der ärztlichen Bereitschaftsdienste neu organisiert und rationalisiert. Dabei wird nun auch das Verfahren, mit dem Sie diese Zahlungen anfordern, vereinheitlicht und zentralisiert.
Ganz wichtig: An den ganzen Vorauszahlungen, Garantie- und Dienstpauschalen, Sockelbeträge, Sonderzahlungen, Fallzuschläge etc. selbst, ändert sich nichts!
Was sich ändert, ist das Verfahren: Für die Bearbeitung dieser besonderen Zahlungen im ÄBD ist ab dem 1. April 2010 ausschließlich das Team unserer Bereitschaftsdienstverwaltung in Darmstadt zuständig. Bitte reichen Sie Abrechnungsscheine, Dienstmitteilungen etc. ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bei Ihrer bisherigen Standort ein!
Der weitaus größte Teil von Ihnen ist bereits seit vielen Jahren gewohnt, diese Zahlungen in Form von Dienstmitteilungen oder -meldungen anzufordern. Ihnen wird das beigefügte Formular daher ggf. nicht unbekannt vorkommen. Für einige ist dieses Verfahren bzw. die konkrete "Rechnungsstellung" jedoch neu. Daher hier eine kurze Erläuterung:
- Alle Leistungen, die Sie im Rahmen des ÄBD erbringen, rechnen Sie auf Basis des EBM ganz normal im Rahmen der Quartalsabrechnung ab. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen gerne unsere EBM-Hotline unter der Rufnummer 069 / 79 502-171 weiter. Zu den Einzelheiten der Abgabe der Abrechung bei der KVH (Abholung durch Dienstleister etc.), verweisen wir auf das Rundschreiben unseres Honorarbereichs vom 12.03.2010.
- Alle Vorauszahlungen, Garantiepauschalen, Sockelbeträge etc., die individuell von jeder Bereitschaftsdienstgemeinschaft festgelegt sind, fordern Sie bitte mit dem beigefügten Dienstnachweis an. Sie können diesen auch gerne als Kopiervorlage nutzen. In Kürze wird das Formular ebenfalls auf unserer Internetseite www.kvhessen.de unter der Rubrik Mitglieder im Menü Ärztlicher Bereitschaftsdienst zum Download Verfügbar sein. In jeder Bereitschaftsdienstzentrale werden Ihnen die neuen Formulare (Dienstnachweise) zur Verfügung stehen.
- Bitte füllen Sie für jeden einzelnen Dienst einen separaten Dienstnachweis aus.
- Unvollständige und nicht unterschriebene Dienstnachweise müssen wir Ihnen unbearbeitet zurücksenden. Sollten Ihnen die Höhen der einzelnen "Pauschalen" nicht bekannt sein, so fragen Sie bitte Ihre(n) Obfrau / Obmann. Im Zweifelsfall stellt die ÄBD-Verwaltung diese Werte gerne noch einmal zur Verfügung.
- Bitte reichen Sie Ihre Dienstnachweise ausschließlich im Original ein. Das Einreichen per Fax können wir leider nicht mehr akzeptieren (dort, wo dies bisher zugelassen war, traten zu viele Dubletten auf)
- Alle Zahlungen erfolgen monatlich, jeweils zum Monatsende. Berücksichtigt werden dabei auf jeden Fall alle Dienstnachweise, die bis Ende des Vormonats in Darmstadt eingegangen sind.
- Die Umstellung erfolgt zum 1. April 2010. Bitte verwenden Sie für Dienste ab diesem Zeitpunkt ausschließlich das neue Formular und reichen es bei der auf diesem angegebenen Adresse ein. Für Dienste bis einschließlich 31. März 2010 gilt natürlich noch das bisherige Verfahren und die bisherigen Dienstmitteilungen/-meldungen etc.
Fragen zu den ÄBD-Dienstnachweisen beantwortet Ihnen gerne das Team unserer Bereitschaftsdienstverwaltung in Darmstadt, Telefon: 06151 / 158-453. Dort werden Sie kompetente Ansprechpartner finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KVH-Bereitschaftsdienstverwaltung
Anlage: Formular Bereitschaftsdienstnachweis














