Liste I. „VVL Vereinigte Verhaltenstherapie Liste“
Dipl.-Psych. Manfred K. Burkart Dipl.-Psych. Jörg Wollstadt
Psychologischer Psychotherapeut und Psychologischer Psychotherapeut und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Dipl.-Psych Ina Preussner Dr. Friedhelm Jung
Psychologische Psychotherapeutin Psychologischer Psychotherapeut
Unsere Ziele und Vorstellungen
Alle unsere Spitzenkandidaten verfügen über langjährige berufspolitische Erfahrungen in der KV Hessen und sind gut mit den Abläufen in der KVH vertraut.
Die Spitzenkandidaten Manfred K. Burkart, Jörg Wollstadt, Ina Preussner und Dr. Friedhelm Jung haben unsere Interessen in den verschiedensten Gremien der KVH bislang immer erfolgreich und kompetent vertreten.
Die Kandidatinnen und Kandidaten unserer Liste haben alle eine Ausbildung in Verhaltenstherapie; unsere Spitzenkandidaten haben zudem eine Doppelapprobation und Doppelzulassung als PP und KJP.
Unsere berufspolitischen Ziele in der KVH
In der Verhaltenstherapie gehen wir strukturiert und zielorientiert vor ; mit dieser Kompetenz und Berufserfahrung werden wir unsere Ziele in der KVH überzeugend durchsetzen.
Wir treten für eine KVH ein, die die Belange aller Psychotherapeuten hilfreich unterstützt und nicht wie bislang zu oft einfach nur blockiert oder gar verhindert. Die Psychologischen Psychotherapeuten mit der Fachrichtung VT stellen rund 50 % aller Psychologischen Psychotherapeuten in der KVH, was sich in den Gremien bisher nicht abbildet. Wir wollen den besonderen Belangen der VT in der KVH eine stärkere Stimme verleihen. Darüber hinaus wollen wir gemeinsame Interessen mit den anderen Therapierichtungen bündeln und so die Stellung der PP´ und KJP´ler in der KVH stärken und die Gleichstellung mit den Ärzten erreichen.
Konkrete Forderungen und Ziele
1) Verbesserung unseres Leistungsspektrums:
- Sozialrechtliche Gleichstellung: Befugnis zur Überweisung, Einweisung, Krankschreibung und Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln.
- Vereinfachter Zugang zur Gruppenpsychotherapie.
- Vertretungsregelung für Verhaltenstherapeuten sowie ggf. auch für TP und PA
- Delegierbare Leistungen an Mitarbeiter, wie z. B. übende Verfahren usw.
- Prävention und Rehabilitation durch PP und KJP.
- Öffnung der psychosomatischen Grundversorgung für entsprechend ausgebildete PP und KJP.
- Behandlungsbefugnis der PP für Jugendliche ab 15 Jahren zur Behebung der psychotherapeutischen Unterversorgung.
- Variabler Einsatz von mehrstündigen Verhaltenstherapiesitzungen bei In-Vivo-Training / Flooding sowohl in der KZT als auch in der LZT.
- Hausbesuche durch Psychotherapeuten.
- Eine Vergütung der Fahrkosten bei In-Vivo-Training / Flooding außerhalb der Praxis und bei Hausbesuchen.
2) Verbesserungen im Praxisalltag:
- Finanzielle Förderung von Ausbildungskandidaten in KV-anerkannten Ausbildungspraxen (z. B. ohne Anrechnung auf das Zeitkontingent oder eine Bezuschussung wie bei den Hausärzten).
- Anpassung des VT-Therapiestunden-Kontingentes (Langzeittherapie) auf 50 Sitzungen und Fortführung der Therapie bis 100 Sitzungen in Bewilligungsschritten von jeweils 25 Sitzungsstunden.
- Ökonomisierung des Gutachterverfahrens bzw. Befreiung von der Gutachtenpflicht für LZT bis 50 Sitzungsstunden bei besonderen Voraussetzungen.
- Abschaffung der quartalsmäßigen Überweisungen bei genehmigter Psychotherapie
- Inkasso-Dienst der KVH oder der Krankenkassen für berechtigte Ausfallhonorare in der psychotherapeutischen Bestellpraxis.
- Förderung von Gemeinschaftspraxen
- 73c Verträgen mit den Krankenkassen für psychotherapeutische Zusatzleistungen gfs. mit verfahrenspezifischen Inhalten.
- Keine Beteiligung der PP und KJP an den Kosten des Notdienstes ohne die Möglichkeit der Teilnahme am Notdienst
3) Effektivere und transparentere KVH:
- Höhere Transparenz und Verständlichkeit bei den Honorarbescheiden.
- Senkung der allgemeinen Verwaltungskosten
- Trennung der Verwaltungskosten der erweiterten Honorarverteilung (EHV = Altersversorgung der Ärzte) von den allgemeinen Verwaltungskosten und die Finanzierung dieser EHV-Verwaltungskosten nur durch die begünstigten Ärzte statt bis bisher auch durch uns PP und KJP.
- Effektiverer und transparenterer Umgang mit Widersprüchen, vor allem der systembedingten Widersprüche zum Abbau der Personalkosten der Widerspruchsabteilung.
- Konsequente Verfolgung der anhängigen Gerichtsverfahren (z. B. Vergütung der probatorischen Leistungen bis 2008).
- Abkürzung von Gerichtsverfahren durch Herbeiführung von außergerichtlichen Kompromissen.
- Erweiterung der Einkommensmöglichkeit der PP und KJP vergleichbar mit den Haus- und Fachärzten (statt Beschränkung auf max. den Durchschnitt bestimmter Facharztgruppen).
- Einrichtung der Qualitätssicherungskommission für Psychotherapie.
- Errichtung einer eigenen psychotherapeutischen Versorgungsebene in der KVH neben der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgungsebene.
- Beteiligung der Psychotherapeuten bei Vertragsverhandlungen der KVH mit den Krankenkassen.
- Berücksichtigung der psychotherapeutischen Versorgungsebene bei den Entscheidungen der KVH durch Einbeziehung der PP und KJP in allen relevanten Entscheidungsgremien der KVH
- Aufstockung der Vertretung der PP und KJP in der Vertreterversammlung der KVH gemäß dem Anteil der PP und KJP (derzeit ca. 16 %) statt Begrenzung auf 10 % der Sitze (5 Mandate von 50).
Die Vereinigte Verhaltenstherapie-Liste setzt sich dafür ein, diese Ziele und Forderungen in Kooperation mit allen psychotherapeutischen und ärztlichen Kollegen durchzusetzen.














