Liste X. „Die junge Praxis – andere Probleme – neue Lösungen“
Wahlprogramm
Wir sind eine Liste aus Haus - und Fachärzten, die sich in den letzten Jahren niedergelassen haben. Wir mussten dabei erfahren, dass ein Start im Kassenarztsystem mit zahlreichen Hindernissen, Unwegsamkeiten und wenig substanzieller Hilfestellung zu bewältigen ist. Auch nach erfolgtem Start treten unnötige Probleme auf, die den üblichen harten Arbeitsalltag insbesondere in der Anfangsphase teilweise noch um finanzielle Probleme bereichern.
Die Regelung der "jungen Praxis" - das Anwachsen von umsatzschwachen Praxen bis zum Durchschnitt der Fachgruppe - wird in den einzelnen KV'n unterschiedlich gehandhabt, wobei der Gesetzgeber hier schon in verschiedenen Urteilen klare Vorgaben gemacht hat, die leider für die einzelnen KV'n nicht bindend sind.
Hierbei sollten aber die Entscheidungsgremien in der KV berücksichtigen, dass gerade umsatzschwache Praxen, ob jung oder bereits bestehend, ein Anwachsen zum Überleben unter den heutigen ungünstigen Bedingungen benötigen. Dies zu beschneiden, kann den Fortbestand dieser Praxen gefährden, wobei hier kein Unterschied zu betroffenen Haus - oder Facharztpraxen besteht. Ein gerichtlicher Weg, zumindest ein Anwachsen bis zum Fachgruppendurchschnitt zu erzwingen, ist gerade für noch finanzschwache junge Praxen nicht möglich.
Hieraus leitet sich unsere erste Forderung ab, neuen Praxen keine Hindernisse in den Weg zu legen, sondern diese zumindest bis zum Erreichen des Fachgruppendurchschnitts zu fördern.
Da die meisten ärztlichen Vertreter in den Gremien der KV älter und schon lange niedergelassen sind, fehlt in der KV ein Gespür für die Probleme "junger Praxen". Diese Gruppe ist finanziell noch nicht stabilisiert, so daß Beschlüsse der KV, die zu finanziellen Einbußen führen, hier gravierendere Probleme hervorrufen können als bei Praxen, die über Jahre bestehen und eine stabile Finanzlage haben.
Hieraus leitet sich die zweite Forderung ab. Es sollte die Position eines Beauftragten für junge Praxen (ähnlich dem eines Frauenbeauftragten) geschaffen werden, der zu allen relevanten Entscheidungen der KV gehört werden sollte, um die Auswirkungen von KV - Beschlüssen gerade auf junge Praxen zu prüfen und beratend zur Seite zu stehen. Damit kann schon im Vorfeld eine eventuell negative Auswirkung auf die Gruppe der jungen Praxen, erkannt und gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Aus diesem Punkt leitet sich eine weitere zentrale Forderung ab. In der Verteilung der Gelder im Gesundheitswesen bleiben für die Ärzteschaft nach Abzug der Verwaltungskosten, Waren (hauptsächlich Arzneimittel), Unterkunft/Verpflegung, sowie pflegerischer und therapeutischer Leistungen noch ein Betrag übrig, der unter Zuhilfenahme von gedeckelten Leistungen, Fallzahl und QZV nach schwierigen Rechnungswegen verteilt wird. Diese dem Arzt dann noch zugeteilte Summe entspricht bei der Mehrzahl der damit bezahlten Leistungen nicht der wirtschaft für jene Leistung zu berechenden Summe, so dass hier eine allgemeine Unterfinanzierung bleibt. Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass ohne die ärztliche Tätigkeit keiner der anderen Bereiche existieren würde und dass der Arzt, ob in der Klinik oder niedergelassen in einer Praxis, in der Regel die volle Verantwortung für die Behandlung und damit auch für die erfolgreiche Behandlung eines Patienten trägt.
Hieraus leitet sich die nächste Forderung ab. Die Verteilung der Gelder im Gesundheitswesen muss in umgekehrter Reihenfolge zur heute üblichen Praxis erfolgen.
Das bedeutet, dass zuerst eine Wertermittlung für die einzelnen durch den Arzt zu erbringenden Leistungen erfolgt.
Dabei sollte pro Quartal die erbrachten ärztlichen Leistungen aufsummiert und an die Ärzteschaft ausbezahlt werden. Von der verbleibenden Summe werden die weiteren Leistungserbringer finanziert. Dies bedeutet für diese nachgeordneten Institutionen, dass auch sie, wie auch wir Ärzte in der Vergangenheit, mit immer wieder mit neu zu berechnenden Budgets auskommen müssen. Dass dies im kleinen Rahmen einer Arztpraxis funktioniert, haben wir Ärzte bewiesen. Dass dies auch im großen Rahmen möglich ist, beweist die Deutsche Wirtschaft, die auch mit unsteten Einnahmen überlebt, und Löhne und Gebäudekosten finanzieren kann.
Dazu sind entsprechende bekannte Beispiele vorhanden, die diese falsche Verteilung der Mittel demonstrieren:
Die Mittel für DMP:
Von bis zu mehreren Tausend Euro, die die Kassen für diese Patienten zusätzlich erhalten, bekommen die behandelnden Ärzte nur einen Bruchteil für die Arbeit am Patienten. Der Erfolg des DMP - Programms hängt aber hier nicht von den Leistungen der Kassen ab, sondern von der Behandlung und Patientenführung, die durch den Arzt geleistet wird.
Hier muss eine entsprechende Neuverteilung der Mittel erfolgen, die die Behandlung und die Verantwortung des Arztes für den Patienten und damit das Gelingen des Programms entsprechend berücksichtigt.
ICD - Diagnosen, die den Kassen mehr Mittel aus dem Gesundheitsfond bescheren:
Für verschiedene ICD - klassifizierte Diagnosen für schwerwiegende Erkrankungen bekommen die Kassen mehr Mittel aus dem Gesundheitsfond zugeteilt. Dies ist für Kassen sogar so lukrativ, das hierfür Extrapersonal angestellt wird, das die Abrechnungsziffern der Versicherten durchforstet und bei einer fehlerhafte Verschlüsselung wie "Zustand nach" z.B. nach Nierentransplantation den jeweiligen Arzt schriftlich auffordert, hier eine Umgruppierung nach "Gesichert" vorzunehmen, damit die jeweilige Kasse entsprechend mehr aus dem Gesundheitsfond für diesen Patienten erhält.
Hieraus leitet sich die letzte Forderung ab, dass in Zukunft auch in diesem Bereich eine Umverteilung der Mittel zum Behandler hin dringend notwendig ist. Es kann nicht sein, dass von diesem Mehr für die Kassen aus dem Gesundheitsfond, so wenig an die behandelnden Ärzte weiter gereicht wird.














