Hessischer Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung
Die demografische Entwicklung verändert die Anforderungen an das Gesundheitswesen. Das zeigt sich insbesondere in einem steigenden Bedarf an hausärztlicher und pflegerischer Betreuung von chronisch Kranken und weiter steigenden Erwartungen an die ärztliche Primärversorgung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben sich die maßgeblichen Akteure des Gesundheitswesens unter Federführung des Hessischen Sozialministeriums zusammen geschlossen und im Herbst 2011 den „Hessischen Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung“ erarbeitet, der eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Ein wesentlicher Bestandteil dieses Paktes ist die Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf. Obwohl bislang keiner der hessischen Landkreise und keine der Städte von akuter Unterversorgung bedroht ist, sind doch Lücken im Versorgungsbild erkennbar und in ersten Regionen herrscht Ärztemangel. Bemerkbar macht sich dieser vor allem dadurch, dass Praxissitze am ursprünglichen Standort nicht oder nur schwer wiederbesetzt werden können. Davon sind nicht nur Hausärzte, sondern zunehmend auch Fachärzte betroffen, aktuell beispielsweise die Augenärzte im Odenwaldkreis. Insgesamt lassen sich drei Faktoren identifizieren, von denen ein besonders hohes Risiko für einen Ärztemangel ausgeht:
An erster Stelle steht das Thema Überalterung, das sowohl die Bevölkerung als auch die niedergelassene Ärzteschaft betrifft. Besonders berührt sind ländlich strukturierte Kreise im nördlichen Hessen, in denen die Bevölkerungsdichte um die 100-200 Einwohner je qkm liegt und die häufig negative Wanderungssalden aufweisen. Die Studie Versorgung heute, eine Analyse der hausärztlichen Versorgungssituation in Hessen zeigt, dass in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg, Vogelsberg und Werra-Meißner fast jeder dritte aktive Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Erhebung bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat. Im Vogelsbergkreis kommt erschwerend hinzu, dass kaum junge Ärzte nachrücken.
Als zweiter Faktor ist eine hohe Arbeitsbelastung der zurzeit aktiven Ärzte zu nennen. Diese kann bedingt sein durch ein weit überdurchschnittliches Patientenaufkommen, teils gepaart mit einem hohen Anteil älterer, meist chronisch kranker und/oder multimorbider Patienten. Besonders auffällig ist hier der Landkreis Waldeck-Frankenberg, in dem in fünf Gemeinden das Patientenaufkommen in den dortigen Praxen bei über 160% des hessischen Durchschnitts liegt.
Dritter Faktor ist die wachsende Zahl von Gemeinden, die keinen Hausarztsitz aufweisen oder den Praxissitz durch Verlegung in eine andere Gemeinde im gleichen Planungsbereich verloren haben. Der Odenwaldkreis ist davon derzeit am stärksten betroffen. Hier stoßen sowohl die Bedarfsplanung als auch der Zulassungsausschuss mit seinen Möglichkeiten an ihre Grenzen, denn aktuell gilt der Odenwaldkreis mit einem Versorgungsgrad von über 110 % als überversorgt. Zusätzliche hausärztliche Niederlassungen sind derzeit nicht möglich, obwohl es bereits drei Gemeinden ohne Hausarztpraxis gibt. „Hausärzte dringend gesucht“, heißt es auch im direkt angrenzenden Landkreis Darmstadt-Dieburg. Hier liegt der Versorgungsgrad derzeit unter 100% und es stehen gemäß Beschluss Landesausschuss vom 15.11.2012 insgesamt 17 Praxissitze für niederlassungswillige Hausärzte zur Verfügung.
Hier setzt die Ansiedlungsförderung an, um niederlassungsinteressierten Nachwuchsmedizinern den Start auf dem Land leichter zu machen.
Die Details zur Förderung sind in einer Zusatzvereinbarung zum Hessischen Pakt geregelt. Das Fördervolumen für das Jahr 2013 beträgt wiederum 600.000 Euro. Gefördert werden
- Praxisübernahmen und Neugründungen
- Voll- und Teilzulassungen, nicht jedoch (Umwandlungen in) Zweigpraxen
- Der maximale Förderbetrag pro Praxis beträgt
- bei Vollzulassung und Mindestbetrieb von 5 Jahren: 50.000 Euro
- bei hälftiger Zulassung und Mindestbetrieb von 5 Jahren: 25.000 Euro
Hier können Sie das Antragsformular zur Förderung mit dem aktuellen Stand vom 15.11.2012 downloaden.
Eine Komplettübersicht über alle wichtigen Unterlagen und Dokumente zum Hessischen Pakt finden Sie über diesen Link.
Gerne stehen Ihnen unsere Niederlassungsberater mit Rat und Tat zur Seite. Sie beraten Sie intensiv in allen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Antragsverfahren. Die Kontaktadressen finden Sie in der folgenden Grafik.

Über diesen Link können Sie die Grafik zusätzlich als pdf-Datei downloaden.













